Legionellenuntersuchung nach Trinkwasserverordnung
Seit dem 1. November 2011 ist die
Novelle zur Trinkwasserverordnung in Kraft.
Es gelten Pflichten und Haftungsrisiken, denn es
müssen unter anderem Trinkwasserinstallationen in allen gewerblich
genutzten
Gebäuden, in Mietshäusern und
Wohnungseigentümergemeinschaften mit zentralen Wasserspeichern
> 400l und/oder
>3l Inhalt in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang
Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle auf
Legionellen
geprüft werden.
Wir sind, wie von der Trinkwasserverordnung gefordert, für die
Untersuchungen und für die Probenahme
akkreditiert und zugelassen
und steht Ihnen für
Fragen und umfangreicher, langjähriger Erfahrung zu diesem Thema
gerne zur Verfügung.