Legionellenuntersuchung nach Trinkwasserverordnung

Seit dem 1. November 2011 ist die Novelle zur Trinkwasserverordnung in Kraft.
Es gelten Pflichten und Haftungsrisiken, denn es  müssen unter anderem Trinkwasserinstallationen in allen gewerblich genutzten Gebäuden, in Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit zentralen Wasserspeichern > 400l und/oder >3l Inhalt in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und der
Entnahmestelle auf Legionellen geprüft werden.

Wir sind, wie von der Trinkwasserverordnung gefordert, für die
Untersuchungen und für die Probenahme akkreditiert
und zugelassen
und
steht Ihnen für Fragen und umfangreicher, langjähriger Erfahrung zu diesem Thema gerne zur Verfügung.