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Indirekteinleiter Kataster

Mit dem Inkrafttreten der Eigenkontrollverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 09. August 1989 sind die Gemeinden verpflichtet, ein Indirekteinleiterkataster zu führen.

Das Indirekteinleiterkataster ist ein Verzeichnis derjenigen Betriebe einer Gemeinde, die aufgrund der innerbetrieblich verwendeten Einsatzstoffe einen erheblichen Einfluß auf das öffentliche Entwässerungsnetz und auf die Kläranlage ausüben könnten.

Zur Erstellung und Betreuung des Indirekteinleiterkatasters Ihrer Gemeinde stehen wir gerne zur Verfügung.


Schematische Darstellung der Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters